Hinweise zur Top 100
Vergleichsgrundlage Bilanzsumme
Vergleichsgrundlage der “uepo.de Top 100″ ist die Bilanzsumme, die alle GmbHs, AGs, eGs und UGs den Handelsregistern melden müssen. In der Top-100-Liste führen wir Unternehmen auf, deren Bilanzsumme 100.000 Euro überschreitet.
Partnerschaftsgesellschaften, Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) und freiberufliche Übersetzergemeinschaften sind nicht verpflichtet, ihre Bilanzen zu veröffentlichen. Daher werden sie hier nicht aufgeführt. Schon deshalb kann diese Liste keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.
Die Bilanzsumme ist der Betrag, der sich ergibt, wenn man in einer Bilanz entweder sämtliche Positionen auf der Aktivseite oder der Passivseite zusammenzählt. Sie entspricht der Summe aller Vermögenswerte, die im Unternehmen eingesetzt werden.
Die Bilanzsumme ist eine wichtige Vergleichskennzahl für Unternehmen der gleichen Branche. Ihre Aussagekraft ist begrenzt, aber sie lässt zumindest eine Einteilung der Unternehmen in Größenklassen zu.
Zu beachten ist, dass die Bilanzsumme nicht dem Umsatz entspricht, auf dessen Grundlage Unternehmen üblicherweise miteinander verglichen werden. Die Umsatz- und Gewinnzahlen sind nicht veröffentlichungspflichtig. Deshalb konnte die Rangfolge nur anhand der Bilanzsumme aufgestellt werden.
Die Höhe des Umsatzes lässt sich aus der Bilanzsumme nicht zuverlässig ableiten. Bei Sprachdienstleistern dürfte der Umsatz im Allgemeinen einem Mehrfachen der Bilanzsumme entsprechen, wobei der Faktor meist einstellig sein dürfte, aber durchaus auch zweistellig sein kann.
Datenquelle elektronischer Bundesanzeiger
Der elektronische Bundesanzeiger (www.ebundesanzeiger.de) wird vom deutschen Bundesministerium für Justiz herausgegeben. Er ist die zentrale Plattform für die Speicherung rechtlich relevanter Unternehmensdaten. Hier werden seit 2007 alle wichtigen veröffentlichungspflichtigen Daten über Unternehmen zentral zusammengeführt und für Interessenten elektronisch abrufbar bereitgestellt.
Nach § 325 HGB sind alle Kapitalgesellschaften und Personenhandelsgesellschaften ohne natürliche Person als persönlich haftendem Gesellschafter, also z. B. alle GmbHs und AGs verpflichtet, ihren kaufmännischen Jahresabschluss zu veröffentlichen (Publizitätspflicht). Verstöße gegen diese Offenlegungspflicht können mit Ordnungsgeldverfahren und Strafen zwischen 2.500 und 25.000 Euro vom Bundesamt für Justiz geahndet werden.
An der Zusammenstellung der “uepo.de Top 100″ haben mitgewirkt: Jessica Antosik, Viktoria Rybczynski, Nina Neumann und Richard Schneider. Anregungen, Kritik, Ergänzungen und Korrekturhinweise bitte per E-Mail an Richard Schneider unter folgender Adresse: rs@uepo.de
Die fortlaufend aktualisierte Liste der größten Sprachdienstleister in Deutschland finden Sie links im Menü unter “Top 100 Sprachdienstleister“.