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Archiv der Kategorie Missstände

Welt am Sonntag: “Erhebliches Gewaltpotenzial in Übersetzerszene”

gewaltbereite Übersetzerin

Am 30. September war Weltübersetzertag. Und das bereits zum 21. Mal. Innerhalb der Übersetzungsbranche hat sich das inzwischen durch die alljährlichen Pressemitteilungen der Übersetzerverbände und Hinweise in Fachmedien wie uepo.de zumindest halbwegs herumgesprochen.

Ebenso erstaunlich wie erfreulich ist, dass sich mit der Welt am Sonntag auch eine große überregionale Zeitung des Themas angenommen hat. Der Autor Konstantin Richter weist auf den „karitativen Charakter“ der Veranstaltung hin. Es gehe darum, eine Gruppe von Leuten zu würdigen, die allzu oft übersehen werde. Übersetzer gingen einer anspruchsvollen Arbeit nach, würden aber oft behandelt „wie Raumpflegepersonal“. Die meisten Literaturübersetzer würden lediglich ein Monatseinkommen von 1000 Euro erzielen. Deren Elend wäre nur halb so groß, „wenn sie für ihre Dienstleistungen angemessen bezahlt würden“, so der Feuilletonist. Mit einem Augenzwinkern weist er darauf hin, dass in der Branche eine Zeitbombe tickt:

Man kann also davon ausgehen, dass in der Übersetzerszene ein erhebliches Gewaltpotenzial vorhanden ist. Kaum eine andere Bevölkerungsgruppe ist in den letzten Jahrzehnten tiefer gedemütigt worden, und es ist unwahrscheinlich, dass der Übersetzertag immer so friedlich ablaufen wird wie dieses Mal. Im schlimmsten Fall wird der 30. September zum 1. Mai des Literaturbetriebs. Mit geballten Fäusten laufen sie durch gehobene Wohnviertel, fackeln Verlegerautos ab und skandieren: „Ohne uns keine Weltliteratur!“ Oder sie knüppeln Kritiker nieder, die den neuen Vargas Llosa gelobt haben, ohne den Übersetzer zu nennen. Das muss um jeden Preis verhindert werden.

Den vollständigen Artikel können Sie auf der Website der Welt am Sonntag lesen.

[Text: Nina Neumann. Quelle: Welt am Sonntag, 02.10.2011. Bild: Eisenhans/Fotolia.de.]

Handy-Betrug: Dolmetscherin wegen Beihilfe zu Haftstrafe verurteilt

JustitiaIn Klagenfurt wurde am 25.08.2011 eine 27-jährige Dolmetscherin aus Ungarn, die für eine Bande von Handy-Betrügern tätig wurde, zu einer Haftstrafe von 18 Monaten, davon sechs unbedingt, verurteilt. Da sie bereits acht Monate in Untersuchungshaft saß, wurde die restliche Strafe zur Bewährung ausgesetzt.

Die kriminelle Bande als Auftraggeberin der Dolmetscheinsätze hatte mit gefälschten Meldezetteln Verträge über kostenlose Handys und Notebooks abgeschlossen und die Geräte weiterverkauft. Die Dolmetscherin half ungarischen und slowakischen Staatsbürgern, bei verschiedenen österreichischen Banken Konten zu eröffnen. Die Handy-Verträge wurden dann mit diesen Bankverbindungen abgeschlossen. Die Entgelte an die Mobilfunkbetreiber wurden nicht bezahlt. Der Gesamtschaden soll sich auf mehr als 120.000 Euro belaufen.

Der Dolmetscherin konnte eine Mitwirkung in 19 Fällen nachgewiesen werden. Die Ermittler gehen aber davon aus, dass die tatsächliche Zahl weit höher ist. Die Dolmetscherin wurde für ihre Einsätze von der Bande bezahlt. Nach Angaben der von Anfang an geständigen Frau seien das aber immer nur kleine Beträge gewesen.

[Text: Richard Schneider. Quelle: ORF, 2011-08-30. Bild: Richard Schneider.]

Afghanistan: Dolmetscher bei Hubschrauberabsturz getötet

In Afghanistan starb am 6. August 2011 ein einheimischer Dolmetscher beim Absturz eines Transporthubschraubers in der zentralöstlichen Provinz Wardak. Neben ihm kamen 30 amerikanische und 7 afghanische Soldaten ums Leben. Für das US-Militär ist dies der schwerste Verlust seit Beginn des Afghanistankrieges im Jahr 2001.

Ein Sprecher der Provinzregierung erklärte, dass die radikal-islamischen Taliban den Transporthubschrauber vom Typ CH-47 Chinook abgeschossen hätten: “Er wurde von einer Rakete, die von Aufständischen abgefeuert wurde, getroffen und vollständig zerstört.”

Die Gewalt in Afghanistan hat zuletzt wieder deutlich zugenommen. Einschließlich der Opfer des Hubschrauber-Absturzes und erneuten Gefechten vom Wochenende kamen 2011 am Hindukusch bislang mindestens 383 ausländische Soldaten ums Leben. Die Internationale Sicherheitsunterstützungstruppe (ISAF) will den Kampfeinsatz in Afghanistan bis Ende 2014 beenden und den afghanischen Sicherheitskräften die Kontrolle übergeben.

[Text: Jessica Antosik. Quelle: welt.de, 08.08.2011; focus.de, 08.08.2011; stern.de, 08.08.2011. Bild: Wikipedia.]

Aalen und Herdecke: Gerichtsdolmetscher glänzen durch Inkompetenz bzw. Abwesenheit

Justitia Römerberg FrankfurtUnprofessionell agierende Gerichtsdolmetscher standen in den letzten Tagen im Mittelpunkt von gleich zwei Berichten der Tagespresse.

Vor dem Amtsgericht Aalen in Baden-Württemberg musste sich ein indischer Student wegen sexueller Nötigung einer Kommilitonin verantworten. Die Schwäbische Post berichtete über den Prozess unter der Überschrift „Dolmetscher in der Kritik“:

Schwierig entwickelte sich die Verhandlung vor allem wegen des amtlich einberufenen Dolmetschers. Entgegen der Forderung der Verteidigung wurde kein Hindi-Dolmetscher, sondern ein Englisch-Dolmetscher bestellt. Dessen Englisch-Kenntnisse lagen jedoch offenbar weit unter denen des Angeklagten. So führten wiederholte Falsch-Übersetzungen und das entsprechende Aufbegehren bei Anklage und Verteidigung beinahe zur Vertagung der gesamten Verhandlung.

Letztendlich wurde das Verfahren gegen den jungen Mann eingestellt, weil dieser die Annäherungsversuche einräumte, keine Gewaltanwendung festzustellen war und das Verhalten (Griff unter die Bluse) zwar als unsittlich, aber nicht als Straftat zu werten war.

Im Ruhrgebiet entwickelt sich ein Prozess am Amtsgericht Herdecke zu einer unendlichen Geschichte. Einem 27-Jährigen Armenier wird vorgeworfen, im Supermarkt Rasierapparate für rund 100 Euro gestohlen zu haben. „Beim zweiten Anlauf vor dem Amtsgericht fehlte erneut der Dolmetscher für die armenische Sprache - in diesem Fall trotz Ladung“, lesen wir im Internet-Portal der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung (WAZ). Unter der Überschrift „Dolmetscher erscheint nicht zum Gerichtstermin“ heißt es weiter:

Als er [der Angeklagte] wegen dieser Tat Mitte Juli zum ersten Mal auf der Anklagebank saß, fand der Prozess ein schnelles Ende, da sich herausstellte, dass er einen Dolmetscher benötigt. […] Das Gericht beraumte einen neuen Termin an - mit Dolmetscher. Am Freitag dann die böse Überraschung: Zwar saß der mutmaßliche Dieb wieder brav auf seinem Platz im Gerichtssaal. Doch erneut fehlte der Dolmetscher, obwohl das Gericht einen angefordert hatte. Am 19. August soll nun ein dritter Versuch gestartet werden - mit einem anderen Dolmetscher.

[Text: Richard Schneider. Quelle: Schwäbische Post, 2011-07-29; DerWesten.de, 2011-07-31. Bild: Richard Schneider.]

Schluss mit den Tricksereien! Literaturübersetzer-Verband beklagt zynische Vertragspraxis der Verlage

VdÜDer VdÜ, Verband deutschsprachiger Übersetzer literarischer und wissenschaftlicher Werke e.V., Bundessparte Übersetzer im Verband deutscher Schriftsteller (VS) in ver.di, hat unter der Überschrift „Tricksereien statt Recht“ die folgende Pressemitteilung zur Vergütung der Literaturübersetzer durch die Verlage herausgegeben:

Im vergangenen Januar bestätigte und präzisierte der Bundesgerichtshof seine Leitsätze zur Übersetzervergütung. Danach stehen Übersetzern neben dem üblichen Seitenhonorar von Rechts wegen zu:

  • Im Hardcover eine Beteiligung am Verkaufserlös von 0,8 % des Nettoladenpreises, im Taschenbuch 0,4 %, jeweils ab dem 5000. verkauften Exemplar.
  • Bei Nebenrechtserlösen (Lizenzen für Taschenbuch, Hörbuch etc.) und bei Erlösen aus dem Verkauf nicht-preisgebundener Ausgaben eine Beteiligung von einem Fünftel des Autorenanteils (das ist der Anteil am Lizenzerlös, den der Verlag an den Rechteinhaber des Originals zahlt).

Man sollte meinen, dass diese vom BGH ausdrücklich als „Mindestvergütungen“ bezeichneten Bestimmungen von den Verlagen nun zügig umgesetzt werden, zumal in Zeiten, da die Verlage Rekordumsätze machen [s. Fußnote]. Stattdessen werden die Übersetzerhonorare in bewusster Fehldeutung der BGH-Urteile z. T. drastisch gesenkt, den Übersetzern werden Verträge aufgezwungen, die gegen geltendes Recht verstoßen.

  • Der Verlag C. H. Beck verrechnet neuerdings gut 20% des Seitenhonorars mit den Beteiligungen. Der BGH stellt jegliche Beteiligung jedoch explizit als nicht verrechenbar fest.
  • Bei Piper, Ullstein und Carlsen sollen die Übersetzer im Falle sechsstelliger Verkaufszahlen – ausgerechnet dann, wenn alle anderen Beteiligten prächtig verdienen – einer Absenkung der Beteiligung bis auf ein Viertel zustimmen. Außerdem sollen die Übersetzer auf einen Teil ihrer Beteiligung verzichten, wenn der Verlag plant, einen besonderen Werbeetat für den Titel einzusetzen. Das ist ganz neu: Das schwächste Glied in der Kette soll sich an den Betriebskosten des Stärkeren beteiligen.
  • Branchenführer RandomHouse schränkt in seinem neuen Standardvertrag die Rechteübertragung geringfügig in einer Weise ein, die für Übersetzer wie Verlag wirtschaftlich völlig irrelevant ist, mindert im Gegenzug aber die vom BGH festgesetzte Verkaufsbeteiligung um 25 % und hebt zugleich die Verkaufsschwelle, ab der sie gezahlt werden soll, willkürlich um 60 % an. Die Nebenrechtsbeteiligungen senkt RH sogar um die Hälfte.
  • dtv zahlt, als hätte es die BGH-Urteile nie gegeben, weiterhin eine utopisch niedrige Verkaufsbeteiligung, überdies erst ab einer sehr hohen Schwelle, und verrechnet sie mit dem Pauschalhonorar - ein glatter mehrfacher Rechtsbruch.
  • Bei der Beteiligung an Lizenzerlösen aus Taschenbüchern etc. wird statt des Autorenanteils immer noch der Verlagsanteil als Bezugsgröße herangezogen – unter teils abenteuerlichen juristischen Verrenkungen und immer zum Nachteil der Übersetzer mit Sätzen, die bis zu 75 % unter BGH liegen.

Hinrich Schmidt-HenkelDer 1. Vorsitzende des VdÜ, Hinrich Schmidt-Henkel (Bild), erklärt dazu: „Mit dieser Praxis treten die Verlage geltendes Recht mit Füßen und praktizieren ungerührt das Recht des Stärkeren. Bald zehn Jahre nach Inkrafttreten des Stärkungsgesetzes von 2002, das explizit die Einkommenssituation der Urheber verbessern sollte, sehen sich die Übersetzer noch immer gezwungen, vollkommen unangemessene Vertragsbedingungen zu akzeptieren – und sich ihr Recht allenfalls später vor Gericht zu erstreiten. Die Verlage setzen nach wie vor auf ihre Marktmacht und stellen die Übersetzer vor die zynische Wahl: Friss oder stirb! Wenn du dich traust, mich als Auftraggeber zu verlieren, kannst du ja später noch klagen. Das ist eine Haltung, die nicht nur Gesetz und Urteile verhöhnt, sondern auch den Branchenfrieden aushöhlt.“

Der VdÜ fordert alle Verlage auf, ab sofort die vom BGH festgesetzte Mindestvergütung ohne weitere Tricksereien in ihrer aktuellen Vertragspraxis umzusetzen. Für den Fall, dass dies nicht geschieht, prüft der VdÜ weitere juristische Schritte, um den Literaturübersetzern zu ihrem Recht zu verhelfen. Faire Verhandlungen über eine gemeinsame Vergütungsregel auf der Grundlage der BGH-Urteile strebt der VdÜ weiterhin an.

Fußnoten

www.literaturuebersetzer.de

[Text: Claudia Feldmann. Quelle: Pressemitteilung VdÜ, 2011-06-09. Bild: VdÜ.]

Verletzte Dolmetscherin im künstlichen Koma

Vier Tage nach dem verheerenden Anschlag im nordafghanischen Talokan befindet sich die schwer verletzte deutsche Dolmetscherin weiterhin in kritischem Zustand. “Sie schwebt aber nicht mehr in akuter Lebensgefahr”, sagte ein Sprecher des Sanitätsführungskommandos am Mittwoch im Bundeswehrzentralkrankenhaus in Koblenz. Die 56-Jährige habe bereits einige operative Eingriffe hinter sich, liege aber im künstlichen Koma und müsse beatmet werden. Es handle sich um die bisher erste Bundeswehrsoldatin, die bei einem Auslandseinsatz derart schwer verwundet wurde, so der Sprecher des Sanitätsführungskommandos.

Bei dem Sprengstoffanschlag auf den Gouverneurspalast in Talokan waren am Samstag, den 28. Mai 2011 gegen 14.10 Uhr mitteleuropäischer Sommerzeit (16.40 Uhr afghanischer Ortszeit), zwei deutsche Soldaten im Alter von 31 und 43 Jahren sowie fünf Afghanen, darunter zwei Polizeichefs, getötet und sechs weitere Bundeswehrsoldaten, u.a. Generalmajor Markus Kneip, verletzt worden. Drei Tage zuvor war ein 33-jähriger Hauptmann bei einem Anschlag auf eine deutsche Patrouille bei Kundus gefallen. Die Leichen der drei Toten wurden am Montag nach Deutschland überführt, mit einer gemeinsamen Trauerfeier am 3. Juni in Hannover soll ihrer gedacht werden. Die deutsche Soldatin war mit zwei weiteren Kameraden am Dienstag in die Koblenzer Klinik eingeliefert worden.

Nach vorläufigen Erkenntnissen der internationalen Schutztruppe ISAF und des afghanischen Geheimdienstes NDS benutzten die Taliban einen fern gezündeten, hochexplosiven Sprengsatz, der mit “Kugellagerkugeln” versetzt und an einer Mauer im Gebäude “platziert” war. Anfangs wurde angenommen, dass ein Selbstmordattentäter in Polizeiuniform der Täter war.

[Text: Jessica Antosik. Quellen: bundeswehr.de; n-tv.de; schwaebische.de, 01.06.2011. Bild: wikipedia.de.]

Aghanistan: Dolmetscherin verletzt, Zustand kritisch

Eine deutsche Dolmetscherin wurde am 28.05.2011 bei einem Selbstmordanschlag in Afghanistan schwer verletzt. Laut Bundeswehr befindet sich die Frau in einem “kritischen Zustand”.

Das Attentat ereignete sich in der deutschen Besatzungszone im Norden des Landes in der Stadt Talokan bei einem Treffen hochrangiger Politiker und Militärs im Gouverneurspalast der Provinz Takhar. Dabei kamen zwei deutsche Soldaten ums Leben, der kommandierende General und zahlreiche weitere Personen wurden verletzt.

[Text: Richard Schneider. Quelle: Spiegel Online, 2011-05-29.]

Dolmetscher in Afghanistan verletzt – Merkel wünscht rasche Genesung

Ein afghanischer Dolmetscher ist am 24.12.2010 bei einem Anschlag auf einen deutschen Entwicklungshelfer verletzt worden. Dieser war in der deutschen Besatzungszone im Norden Afghanistans mit dem Dolmetscher und zwei weiteren Personen auf dem Weg zu einer Baustelle, als ihr Fahrzeug von einem Motorrad aus beschossen wurde. Dabei wurde der Ingenieur, der im Auftrag der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) den Bau einer Straße zwischen Kholm und Kundus koordinierte, so schwer verletzt, dass er später im Krankenhaus starb.

Nach Angaben der Süddeutschen Zeitung reagierte die Bundesregierung „bestürzt“. Kanzlerin Angela Merkel, Außenminister Guido Westerwelle sowie Entwicklungsminister Dirk Niebel sprachen von einem feigen, unmenschlichen Anschlag, den sie auf das Schärfste verurteilten. Den Angehörigen des deutschen Ingenieurs sprachen sie ihr tiefes Beileid aus. Dem verletzten afghanischen Mitarbeiter wünschten Merkel und Westerwelle rasche Genesung.

Die afghanischen Behörden warfen dem KfW-Mitarbeiter Leichtsinnigkeit vor. General Abdul Rauf Taj, stellvertretender Sicherheitschef der Provinz Balkh, sagte gegenüber Spiegel Online, er verstehe nicht, dass sich das Team stets ohne Begleitschutz auf den Weg gemacht habe. Er habe den Deutschen in den vergangenen Wochen mehrfach vor den gefährlichen Fahrten gewarnt. „Außerdem haben wir ihm Polizeischutz angeboten“, so der General.

[Text: Richard Schneider. Quelle: Südkurier, Süddeutsche Zeitung, Spiegel, 2010-12-25.]

Sieg vor Gericht: EU-Sprachmittler erhalten 3,7 Prozent mehr Gehalt

„Brüsseler Beamte kassieren ab“, titelt der Mannheimer Morgen. „Ob Dolmetscher oder Generaldirektor – alle bekommen für das vergangene Jahr eine Erhöhung ihres Gehalts um 3,7 Prozent. Das hat gestern [24.11.2010] der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschieden. Damit haben die EU-Regierungen eine Schlappe erlitten.“ Diese wollten die alljährliche Gehaltserhöhung wegen der schlechten Wirtschaftslage halbieren.

Inge GräßleInge Gräßle (Bild) aus Heidenheim, CDU-Abgeordnete im Europäischen Parlament, schimpft: „Ich habe keine Lust, mich von meinen Wählern dafür verantwortlich machen zu lassen, dass die Beamten in Brüssel so viel Geld verdienen.“ Die EU-Haushaltsexpertin rechnet vor, dass ein Durchschnittsbeamter auf 4.400 Euro brutto kommt. Netto falle der Vergleich mit Staatsdienern in Deutschland noch vorteilhafter aus. Letztendlich verfügten EU-Beamte über das 2,3-Fache Einkommen ihrer deutschen Kollegen. Deshalb verdiene ein Saaldiener mehr als jeder EU-Abgeordnete. Ein Generaldirektor in den EU-Institutionen erreiche bis zu 19.000 Euro monatlich. Außerdem gebe es viele Zulagen. „Wenn sie schon so viel verdienen, könnten die EU-Beamten ja auch wenigstens 40 statt 37,5 Stunden in der Woche arbeiten“, schlägt Gräßle vor. Auch sei es sinnvoll, das Pensionseintrittsalter von 63 auf 65 Jahre zu erhöhen.

Mehr zum Thema auf uepo.de
EU-Übersetzer wollen mehr Geld. BILD fordert: “Stoppt die Gier!”

[Text: Richard Schneider. Quelle: Mannheimer Morgen, 2010-11-25. Bild: Gräßle.]

Dolmetscher in Konfliktzonen nicht ausreichend geschützt - AIIC, Europarat und UNO sind gefordert

Militärdolmetscher in Afghanistan

Dolmetscher in Konfliktzonen warten weiterhin auf die internationale Anerkennung ihres Status in Form einer Erklärung der Generalversammlung der Vereinten Nationen. Ein solches offizielles Dokument würde das soziale Bewusstsein über die wesentlichen Funktionen der Dolmetscher während und nach Konfliktsituationen weltweit erhöhen. Es würde ihnen auch einen juristischen Schutz in manch kritischen Situationen gewähren.

Bis jetzt ist der rechtliche Status der Dolmetscher bei bewaffneten Konflikten im internationalen humanitären Recht nicht genau reguliert - im Gegensatz zu anderen Personengruppen, die in den Genfer Abkommen erwähnt werden, z. B. Journalisten. Für diese sind verschiedene gesetzliche Schutzmaßnahmen für den Fall einen Krieges beziehungsweise eines internationalen oder nicht-internationalen bewaffneten Konflikts vorgesehen. Obgleich die Bestimmungen der Genfer Abkommen III und IV von 1949 das Recht der Angeklagten (z. B. der Kriegsgefangenen) auf die Hilfe von befähigten Dolmetschern anerkennen, wurden die Rechte der Dolmetscher nicht definiert.

Bei den von der UNO geführten oder mandatierten Friedensmissionen wird der Verlauf des Aufenthalts von ausländischen Militär- und Zivilpersonen (z. B. Dolmetscher) auf dem Hoheitsgebiet eines anderen Staates  von den Bestimmungen der so genannten „Status of Forces Agreements“ (Abkommen über den Status der Militärstreitkräfte) geregelt. In diesem Fall können Dolmetscher einige Privilegien und Entlastungen bei Erfüllung ihrer Dienstpflichten genießen, z. B. Immunität gegenüber der Gerichtsbarkeit der lokalen Gerichte im strafrechtlichen und zivilrechtlichen Bereich.

Dolmetscher Irak vermummt

Dennoch sind die lokal oder im Ausland rekrutierten Dolmetscher ständig zahlreichen Gefahren, Drohungen und sogar Erpressungen in Konfliktzonen ausgesetzt. Ihr Job ist überaus stressig. Die lokalen Dolmetscher und ihre Familien werden hüfig zur Zielscheibe von Übergriffen, sobald die ausländischen Truppen und Hilfsorganisationen wieder abgezogen sind. Als Vergeltung werden nicht selten ihre Autos und Häuser zerstört.

Angesichts der extremen Arbeitsbedingungen fühlen sich viele Dolmetscher ungerecht behandelt. Sie erhalten für die erbrachten Dienstleistungen nur eine unverhältnismäßige Entlohnung und von den Arbeitgebern wird ihnen kein oder nur ein unvollständiges Kranken-, Arbeitsunfähigkeits-, und Lebensversicherungspaket angeboten. Es wird erwartet, dass sie zwölf Stunden pro Tag und dazu sieben Tage pro Woche arbeiten und auch in der übrigen Zeit für Einsätze zur Verfügung stehen.

Auch nach dem Ende eines Konflikts erfahren Dolmetscher nur einen ungenügenden Schutz. Oft wird ihnen ein Einreisevisum in den Staat, dessen Streitkräfte sie unterstützt haben, verweigert. Sie erhalten nur eine unzureichende Sozialhilfe, dürfen im Einreisestaat keiner Beschäftigung nachgehen und haben keinen unentgeltlichen Zugang zu einer psychologischen Beratung.

Außerdem sind zahlreiche Dolmetscher als „Sprachassistenten“ oder „Sprachspezialisten“ in Konfliktzonen rekrutiert. Dies bedeutet, dass sie neben dem Dolmetschen zusätzliche Aufgaben erfüllen müssen, unter anderem die Kommunikationsanalyse, die Sammlung von Geheimdienstinformationen oder das Organisieren von Treffen mit lokalen Anführern ethnischer, religiöser und sprachlicher Gruppen.

Das kompromittiert eindeutig die Prinzipien der Neutralität und der Unparteilichkeit von Dolmetschern. Einerseits sind Dolmetscher den Streitkräften und den Hilfsorganisationen behilflich, andererseits betrachtet die lokale Gemeinschaft solche „Sprachspezialisten“ als Verräter, Kollaborateure und Abtrünnige, die den Tod verdienen. Die jährlich steigende Zahl der ermordeten, verletzten und entführten Dolmetscher weist deutlich darauf hin, dass ihr Schutz nicht ausreichend ist.

Dolmetscher im Irak ums Leben gekommenEs genügt anzuführen, dass 360 Dolmetscher allein im Irak von 2003 bis 2008 ums Leben gekommen sind und über 1200 Dolmetscher bei der Arbeit für die Streitkräfte der Vereinigten Staaten von Amerika verletzt wurden. Der Blutzoll der Dolmetscher, die im Rahmen der multinationalen Militäroperationen in Afghanistan ihre Aufgaben erfüllen, dürfte voraussichtlich noch höher ausfallen.

Der Weg zu einem besseren Schutz der Dolmetscher ist noch lang, aber erste Schritte wurden bereits unternommen. Im Januar 2009 haben die Mitglieder der 34. Versammlung des Internationalen Verbandes der Konferenzdolmetscher (AIIC) in Nizza eine Erklärung angenommen, in welcher sie auf die schwierige Lage der Dolmetscher in Konfliktzonen hinweisen. Gleichzeitig wurden Maßnahmen zum Schutz und zur Unterstützung von Dolmetschern beschlossen, insbesondere:

  • Informationen für Dolmetscher auf der Internetseite des Verbandes über „ihre Rechte zur gerechten Behandlung und zum Schutz, aber auch über ihre Verpflichtungen als neutrale/unparteiische Mittler“, sowie über die Professionalität und ethische Prinzipien“ (Res. Nr. R402).
  • Unterstützung der Online-Lehrgänge für Dolmetscher in Konflikt- und Kriegszonen, die im Institut für Übersetzen und Dolmetschen (ETI) der Universität Genf durchgeführt werden.
  • Sensibilisierung der Arbeitgeber, der internationalen Gewerkschaften, Nichtregierungsorganisationen, staatlichen Institutionen und der internationalen Organisationen, z. B. der ILO, für die Notwendigkeit eines besseren Schutzes der Dolmetscher während und nach Konflikten.
  • Ausarbeitung von globalen Rahmenbedingungen, die den neuen sozialen Vertrag für Dolmetscher in Konfliktzonen bilden sollen.
  • Veranlassung der Generalversammlung der Vereinten Nationen und/oder der Parlamentarischen Versammlung des Europarates, eine Erklärung anzunehmen, um „den neutralen und unparteiischen Status, sowie die Unversehrtheit aller Dolmetscher anzuerkennen“ (Res. Nr. R402).

Militärdolmetscher im Irak

Am 29. April 2010 haben die Mitglieder der Parlamentarischen Versammlung des Europarates eine entscheidende Erklärung in Straßburg unterzeichnet, die als erstes internationales Dokument auf den unregulierten Status der Dolmetscher in Konfliktzonen hinweist. Die Vertreter der einzelnen Fraktionen des Europarates riefen die Mitgliedstaaten zur Sicherung des besseren Schutzes für Dolmetscher während und nach den Konflikten auf, nach dem Vorbild von Mitarbeitern des Roten Kreuzes. Gleichzeitig hat man in der Erklärung die Prinzipien der Neutralität und der Unparteilichkeit der Dolmetscher in Ausübung ihrer Tätigkeit hervorgehoben.

Der nächste wichtige Schritt in Richtung auf eine internationale Anerkennung und den gesetzlichen Schutz des Dolmetscherberufs in Konfliktzonen wäre eine entsprechende politische Erklärung der Generalversammlung der Vereinten Nationen, wo 192 Mitgliedstaaten mit gleichen Rechten vertreten sind.

Krzysztof WereszczynskiZum Autor Krzysztof Wereszczyński
Den Text dieses Beitrags hat Krzysztof Wereszczyński (Bild rechts) verfasst. Wereszczyński ist qualifizierter Dolmetscher mit den Arbeitssprachen Polnisch (Muttersprache), Englisch und Deutsch. Als Doktorand an der Universität Białystok, Polen, arbeitet Wereszczyński an einer Dissertation über Dolmetscher in Konfliktzonen.

Bilder
(1) 09.04.2004: Ein Dolmetscher (Mitte) übersetzt für den neben ihm sitzenden Col. Kenneth F. McKenzie Jr. von der 22nd Marine Expeditionary Unit beim Treffen mit Jon Mohammed, dem Gouverneur der afghanischen Provinz Oruzgan.
(2) 2004, ein Jahr nach Beginn des Irak-Krieges: Nach den ersten gezielten Morden an Dolmetschern gingen die einheimischen Sprachmittler nur noch vermummt in den Einsatz.
(3) 22.07.2003: Ein Dolmetscher und ein Soldat kamen im Norden Bagdads bei einem Anschlag auf dieses Fahrzeug ums Leben.
(4) 15.05.2004: Über einen Dolmetscher (Mitte) verhandelt Lt. Col. Milton L. Wick (links), Commander des 3rd Battalion, 24th Marine Regiment, mit dem Scheich eines Dorfs in der Nähe von Camp Taqaddum im Irak.

Links zum Thema im Übersetzerportal
2005-03-20: Zwei Jahre Irak-Krieg: Mindestens 59 Dolmetscher und Übersetzer verloren ihr Leben
2004-09-27: Militärdolmetscher im Irak - ein Bilderbogen

[Text: Krzysztof Wereszczyński. Bild: Pressestelle US Marine Corps; Wereszczyński.]