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Archiv der Kategorie Honorare/Gehälter

Brandenburg: Polizei kündigt alle Rahmenverträge und zahlt künftig nach JVEG

PolizeiDie Polizei des Bundeslandes Brandenburg hat zum 01.09.2011 sämtliche Rahmenverträge mit ihren bisherigen Sprachdienstleistern gekündigt. Ab dem Stichtag sollen Dolmetschern und Übersetzern dann keine Dumping-Preise mehr, sondern die im Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG) festgelegten Tarife gezahlt werden. Aufträge würden dann konsequent nach dem „Territorialprinzip“ vergeben, so der Sprecher des Potsdamer Polizeipräsidiums, Rudi Sonntag, gegenüber der Tageszeitung Die Welt. Beim Präsidium seien derzeit 1.717 Sprachmittler bzw. Übersetzungsbüros gemeldet, die zusammen rund 200 Fremdsprachen abgedeckten. Die stärkste Nachfrage bestehe für die Sprachen Russisch, Vietnamesisch, Polnisch, Türkisch und Lettisch.

Natália RózsaIm Informationsbrief 3/2011 des Verbandes der Dolmetscher und Übersetzer (VÜD), der seinen Mitgliederschwerpunkt in Berlin und Brandenburg hat, wurde das Thema ebenfalls angesprochen. Die VÜD-Vorsitzende Natália Rózsa (Bild) schreibt dort:

Kündigung der Rahmenverträge mit der Brandenburger Polizei

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

der VÜD, der BDÜ sowie der VDÜ führen seit 2007 Gespräche mit den Vertretern des Innenministeriums und der Polizei des Landes Brandenburg, um eine Erhöhung der Dolmetscher- und Übersetzerhonorare zu erreichen.

Nach einem langen Austausch und einem Regierungswechsel scheint endlich Bewegung in die Sache zu kommen. Das Polizeipräsidium des Landes Brandenburg beabsichtigt, die momentan gültigen Rahmenverträge zur Jahresmitte zu kündigen und anschließend für die Dolmetscherleistungen gemäß JVEG zu zahlen.

Beeidigte Kollegen, die an einer Zusammenarbeit mit der Polizei Brandenburg interessiert sind, werden gebeten, ihre Aufnahme in die bei den Leitstellen des Landes geführten Dolmetscherlisten zu beantragen. Wichtig ist anzumerken, dass die Interessenten bereit sein müssen, bei Bedarf auch zu Nachtzeiten und an den Wochenenden zu arbeiten sowie ihr Einverständnis für die Speicherung ihrer Daten in einer automatisierten Datei zu geben. Der Aufnahmeantrag soll den Namen, die Anschrift, die telefonische Erreichbarkeit, die Arbeitssprachen sowie eine beglaubigte Kopie der Beeidigung enthalten.

Die einzelnen Dolmetschaufträge werden von der Leitstelle unter Berücksichtigung der Entfernung zum jeweiligen Einsatzort vergeben. Es ist also anzunehmen, dass auch Kollegen aus Berlin in die Liste aufgenommen werden können.

Um die Liste stets aktuell zu halten, wird es zu jeder Zeit möglich sein, in die Dolmetscherliste aufgenommen zu werden. Aus dem gleichen Grunde werden alle gelisteten Kollegen gebeten, jede Änderung ihrer Daten sofort zu melden.

Wir werden unsere Mitglieder über die weiteren Entwicklungen auf dem Laufen halten.

Ihre Natália Rózsa

Erste Vorsitzende des VÜD e. V.

Auf seiner Website teilte der VÜD am 20.07.2011 mit:

Interessenabfrage der Polizei Brandenburg

Sehr geehrte Kollegen,

Wie bereits im Infobrief 3/2011 angekündigt, hat die Polizei Brandenburg ihre Rahmenverträge mit den Dolmetschern und Übersetzern gekündigt, und wird unsere Leistungen ab dem 01.09.2011 nach JVEG vergüten. Wir danken der Polizei Brandenburg für die konstruktive Konsultation.

Um die flächendeckende Versorgung mit beeidigten und kooperationsbereiten Dolmetschern und Übersetzern zu sichern, startet die Polizei nun eine Interessenabfrage. (Siehe unten)

Interessierte beeidigte/vereidigte/ermächtige Kollegen möchten sich bitte möglichst bald bei der Polizei Brandenburg bewerben.

Bitte beachten Sie, dass Agenturen und Sprachdienste sich ebenfalls bewerben können.

Sollten Sie als Dolmetscher/in bzw. Übersetzer/in nicht unmittelbar für die Polizei arbeiten, sondern über eine Agentur, so müssen Sie mit Einkommenseinbußen rechnen, da die Agenturen zur Finanzierung ihrer Vermittlungstätigkeit einen Teil der von der Polizei bezahlten Vergütung einbehalten.

Wortlaut der Bekanntmachung:

15.07.2011 - Interessenabfrage: Dolmetscher- und Übersetzungsleistungen für die Polizei des Landes Brandenburg

Das Polizeipräsidium des Landes Brandenburg kündigt mit Wirkung zum 31.08.2011 alle aktuell bestehenden Verträge.

Ab dem 01.09.2011 werden alle Dolmetscher- und Übersetzungsleistungen auf der Grundlage des JVEG nach den darin ausgewiesenen Sätzen vergütet.

Aus diesem Grund bittet das Polizeipräsidium um Interessenbekundungen zur Aufnahme in die bei den Leitstellen der Polizei des Landes Brandenburg geführten offenen Listen für Dolmetscher und Übersetzer.

Eine Aufnahme in die Listen ist bei Erfüllung der geforderten Voraussetzungen jederzeit möglich.

Voraussetzung für eine Aufnahme in die Listen ist eine nachgewiesene allgemeine Beeidigung als Dolmetscher/Übersetzer bei Gerichten der Bundesrepublik Deutschland für die jeweilige Sprache.

Interessierte Dolmetscher/-innen und Übersetzer/-innen werden gebeten, neben Ihren Kontaktdaten (Name, Anschrift, tel. Erreichbarkeit, E-Mail-Adresse für Übersetzungen) auch Angaben zu den Sprachen und zur angestrebten Tätigkeit (Dolmetschen und/oder Übersetzen) mitzuteilen.

Der Interessenbekundung ist neben der beglaubigten Abschrift des Protokolls der Beeidigung/Ermächtigung für die jeweilige Sprache eine Erklärung beizufügen, wonach

1. Einverständnis zur regelmäßigen Überprüfung der persönlichen/gewerberechtlichen Zuverlässigkeit besteht
2. der Speicherung und Verarbeitung der personenbezogenen Daten in einer automatisierten Datei zugestimmt wird und
3. die Bereitschaft besteht, auch am Wochenende und zur Nachtzeit für die Polizei des Landes Brandenburg tätig zu werden.

Die Aufnahme von Dolmetscher-/Übersetzerbüros in die Listen erfolgt ausschließlich über eine namentliche Aufstellung der angestellten beeidigten Dolmetscher mit Wohnanschrift und telefonischer Erreichbarkeit und Vorlage oben angeführter Nachweise. Diese sind jährlich aktualisiert zum 01.09. dem Polizeipräsidium zu übersenden. Es dürfen nur die gemeldeten Dolmetscher/Übersetzer zum Einsatz kommen. Verstöße gegen diese Auflagen können zum Ausschluss der betreffenden Büros führen.

Eine Aufnahme von nichtbeeidigten Dolmetschern/Übersetzern kommt lediglich für Sprachen in Betracht, für die keine weiteren Bewerbungen vorliegen.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Vergabe von Dolmetschaufträgen durch die Leitstelle nach dem Prinzip der geringsten Entfernung zum Einsatzort erfolgt.

Ein Anspruch auf eine Beauftragung kann mit der Aufnahme in die offene Liste nicht abgeleitet werden.

Interessenbekundungen sind an folgende Adresse zu senden:

Polizeipräsidium
Stabsbereich 2/Logistik
Kaiser-Friedrich-Str. 143
14469 Potsdam

www.vued.de

[Text: Richard Schneider. Quelle: Die Welt, 2011-08-02; VÜD-Informationsbrief 3/2011; VÜD-Website, 2011-07-20. Bild: Gerhard Seybert/Fotolia.de, VÜD.]

BGH-Urteil: Anpassung der Bezahlung von Literaturübersetzern

Die Übersetzer sind seit langer Zeit die Stiefkinder des Literaturbetriebs. Die Urheberrechtsreform hat dies teilweise zu ändern versucht und für unangemessen niedrige Honorare den Gerichten einen Honoaranpassung-Auftrag erteilt. Der BGH verpflichtete nun im Januar einen Verlag in einem solchen Fall zu besserer Entlohnung der Übersetzer.

Der Auslöser des BGH-Urteils: Ein Übersetzer hatte sich Ende 2002 zur Übertragung eines Sachbuchs vom Englischen ins Deutsche verpflichtet. Als Vergütung wurden 19 € pro Seite sowie ein Honorar von 0,5 % des Nettoladenverkaufspreises der Hardcover-Ausgabe vereinbart, vorausgesetzt dass mehr als 15 000 Exemplare verkauft würden. Im Fall der Vergabe von Taschenbuch- und sonstigen Lizenzen sollte der Übersetzer 5 % des Nettoverlagsanteils erhalten.

Die Probleme derartiger Vereinbarungem liegen auf der Hand: Übersetzer werden von ihren Verlagen mit Honoraren abgespeist, die nicht annähernd eine wirtschaftlich tragfähige Lebensgrundlage bieten; häufig werden die vorgegeben Mindestverkaufszahlen für Zusatzhonorare nicht erreicht; die Seitenvergütungen aber sind unangemessen niedrig.

Seit etwa 10 Jahren ist nach § 32 UrhG bei Vereinbarung einer unangemessen niedrigen Vergütung der Urheber – hierzu gehört auch der Übersetzer – berechtigt, eine Anpassung der Vergütung nach Angemessenheitsgesichtspunkten zu verlangen. Diese Regelung hat der BGH nun konkretisiert (BGH, Urteil v. 20.01.2011, I ZR 19/09). Das im konkreten Fall vereinbarte Seitenhonorar hielt der BGH für zulässig im Hinblick darauf, dass durch die in Aussicht genommene Erfolgsbeteiligung das Gesamthonorar des Übersetzers - bei Gewährung eines auf die Seitenzahl bezogenen Garantiehonorars - an den Verkaufserfolg gebunden wurde.

Neuerungen: Im Hinblick auf die Höhe des Seitenhonorars kann die Verkaufsbeteiligung aber nicht erst bei 15000 Exemplaren beginnen, sondern muss bereits ab 5000 verkauften Exemplaren gewährt werden, und zwar sowohl bei der Hardcover- als auch bei der Taschenbuchausgabe. Zudem ist die Beteiligung bei den Hardcoverexemplaren von 0,5 auf 0,8 % des Ladenverkaufspreises anzuheben, bei den Taschenbüchern sind 0,4% ausreichend. Auch an den Erlösen aus der Vergabe von Lizenzen, Verfilmungs- und Merchandisingrechten muss der Übersetzer beteiligt werden, und zwar in Höhe von 12% dessen, was der Originalautor als Beteiligung erhält.

Dies liegt laut einer Mitteilung der Gewerkschaft ver.di eklatant über den bisher üblichen Honorarbeteiligungen und wird daher auch von Gewerkschaftsseite begrüßt. Enttäuscht zeigte ver.di sich jedoch darüber, dass der BGH die Höhe des Seitenhonorars unangetastet gelassen hat. Der Börsenverein des deutschen Buchhandels sieht demgegenüber durch das Urteil die Existenz einiger Verlage grundsätzlich bedroht.

[Text: Johanna Bietau. Quelle: Haufe Online-Redaktion, 18.04.2011. Bild: arahan - Fotolia.com.]

http://www.haufe.de/recht/newsDetails?newsID=1301501025.54&topic=Wirtschaftsrecht&topicView=Wirtschaftsrecht

“Gender Pay Gap” auch in typischen Frauenbranchen wie dem Übersetzen

GeldAnlässlich des “Equal Pay Day” am vergangenen Freitag teilte das Statistische Bundesamt (Destatis) mit, dass der unbereinigte “Gender Pay Gap” (das heißt, der prozentuale Unterschied im durchschnittlichen Bruttostundenverdienst von angestellten Männern und Frauen) auch im Jahr 2010 bei 23 % liegt. Die Bruttostundenverdienste von Arbeitnehmerinnen waren also durchschnittlich 23 % niedriger als die der Arbeitnehmer.

Die wichtigsten messbaren Ursachen für den unbereinigten Gender Pay Gap ergeben sich aus den Unterschieden in der Berufs- und Branchenwahl sowie aus ungleich verteilten Arbeitsplatzanforderungen hinsichtlich Führung und Qualifikation. So gehen Arbeitnehmerinnen im Vergleich zu Arbeitnehmern eher Tätigkeiten nach, die mit tendenziell geringeren Verdienstmöglichkeiten und Anforderungen verbunden sind. Schließlich trägt auch der höhere Anteil von Frauen in geringfügiger Beschäftigung zum unbereinigten Gender Pay Gap bei. Rund zwei Drittel des Unterschieds in den durchschnittlichen Bruttostundenverdiensten können durch die genannten sowie weitere in den Analysen berücksichtigte Faktoren, wie zum Beispiel Dienstalter und Beschäftigungsumfang, erklärt werden.

Das verbleibende Drittel des Verdienstunterschieds entspricht dem bereinigten Gender Pay Gap. Er lag in Deutschland im Jahr 2006 bei etwa 8 %. Dies bedeutet, dass im Durchschnitt Arbeitnehmerinnen auch unter der Voraussetzung, dass Männer und Frauen eine vergleichbare Tätigkeit ausüben und über eine äquivalente Qualifikation verfügen, im Jahr 2006 pro Stunde 8 % weniger als Männer verdienten.

Gleiches Phänomen bei freiberuflichen Sprachmittlern

Unter dem Titel “Auskommen mit dem Einkommen?” veröffentlichte der ADÜ Nord im Jahr 2005 die ausführliche Auswertung seiner Honorarstudie, an der sich 820 Freiberufler beteiligt hatten. Die Angaben zum Jahresgewinn vor Steuern wurden unter anderem nach Geschlechtern verglichen, und es zeigte sich auch hier das übliche Bild: Frauen erzielten ein um etwa ein Viertel geringeres Einkommen als Männer.

Die Autorinnen Dr. Thea Döhler und Helke Heino konstatierten, dass viele der bei Gehaltsempfängern angeführten Gründe für diesen Unterschied (bevorzugte Branchen, unterschiedliche Berufwahl, Führungspositionen, Frauenanteil etc.) bei dieser Befragung nicht relevant waren. Eigentlich müsste der Unterschied also eher dem bereinigten Gender Pay Gap von 8 % entsprechen als dem unbereinigten Wert von 23 %.

Stellt sich die Frage, ob Frauen durch Auszeiten wegen Schwangerschaft und Kindererziehung ins Hintertreffen geraten oder ob sie sich nicht selbst begrenzen, indem sie für ihre Dienstleistungen zu wenig Geld verlangen oder aufgrund ihres Kommunikatonsstils einfach nicht genügend durchsetzungsorientiert sind?

Diesen Fragen ging Dr. Thea Döhler in einer kleinen Artikelserie mit dem Titel “Gleicher Job, gleiche Chancen?” in drei ADÜ-Nord-Infoblättern 2006 nach. Schauen Sie mal rein in die PDF-Dateien 2/2006, 3/2006 und 4/2006 – die Bedingungen, Analysen und Tipps zur Behebung dieser Schieflage haben bis heute nichs von ihrer Aktualität verloren und können auch Männern zu interessanten Einsichten verhelfen.

[Text: Helke Heino. Quelle: Destatis. Bild: Anne Katrin Figge/Fotolia.de.]

Studie zu Einstiegsgehältern: Sprach- und Kulturwissenschaften im unteren Drittel

Das Wochenmagazin WirtschaftsWoche hat gemeinsam mit der Vergütungsberatung Personalmarkt die Jahresgehälter von angestellten Berufseinsteigern verglichen. Nach Studiengängen geordnet kommt die Untersuchung zu folgenden Ergebnissen:

Studiengang Einstiegsgehalt
Medizin 45.983 Euro
Rechtswissenschaften 45.620 Euro.
Naturwissenschaften 44.892 Euro
Mathematik/Informatik 43.926 Euro
Ingenieurwissenschaften 43.590 Euro
Wirtschaftswissenschaften 41.584 Euro
Gesellschafts- und Sozialwissenschaften 34.120 Euro
Psychologie 39.000 Euro
Sprach- und Kulturwissenschaften 32.930 Euro
Grafik/Design 32.720 Euro

[Text: Richard Schneider. Quelle: WirtschaftsWoche, ohne Datum.]

BDÜ-Honorarumfrage deutet auf steigendes Marktvolumen hin

BDÜErste Ergebnisse der jährlichen Honorarumfrage des Bundesverbandes der Dolmetscher und Übersetzer e.V. (BDÜ) zeigen, dass der Markt für Sprachdienstleistungen nicht so stark von der Wirtschaftskrise betroffen war und ist. Das von der anonymen Online-Umfrage abgedeckte Marktvolumen in 2009 beläuft sich auf 45,5 Millionen Euro und ähnelt somit den Umfrageergebnissen aus den Jahren 2007 und 2008. Dieses Resultat stützt die Ergebnisse einer EU-Studie aus dem Jahr 2009, wonach die gesamte Sprachenindustrie in Europa jährlich um mindestens 10 Prozent wächst. Bis 2015 soll allein der Sektor Sprachdienstleistungen – dazu zählt die EU-Studie Übersetzungen, Verdolmetschung, Softwarelokalisierung und „Websiteglobalisierung“ – ein Marktvolumen von 11,06 Milliarden Euro in Europa erreichen.

Die Erfolge deutscher Exporteure im Ausland sind auch durch die Leistungen der Dolmetscher und Übersetzer bedingt. Übersetzer sind laut Johann J. Amkreutz, Präsident des BDÜ, ein wichtiges Zahnrad im Getriebe der Exportwirtschaft. Ob Bedienungsanleitung auf Chinesisch, Website auf Englisch oder Broschüre in französischer Sprache: 80 Prozent der Industrieunternehmen in Deutschland haben nach Schätzungen des Verbandes Bedarf an Sprachdienstleistungen.

Speziell für kleine und mittlere Unternehmen mit Auslandsgeschäft ist die Online-Übersetzerdatenbank des Verbandes interessant: Unter www.bdue.de stehen über 6.000 geprüfte Dolmetscher und Übersetzer für mehr als 80 Sprachen, recherchierbar nach 564 Fachgebieten. Die Nutzung der Datenbank ist kostenfrei.

[Text: BDÜ. Quelle: Mitteilung BDÜ, 2010-10-21. Bild: BDÜ.]

EU wirbt um deutschsprachige Übersetzer

EUWie schon am 21. Juli berichtet wurde, sucht die Europäische Union dringend deutschsprachige Übersetzer für den weltweit größten Übersetzungsdienst. Derzeit sind in Brüssel 33 Stellen vakant. Vorausgesetzt werden natürlich perfekte Deutschkenntnisse sowie sprachliche Kreativität, denn oftmals müssen Worte beschrieben oder gar neu erfunden werden.

Die EU startete vor einiger Zeit einen Aufruf mit dem provokanten Titel: „Deutsch - vom Aussterben bedroht?“ Andrea Dahmen, Referatsleiterin bei der EU, sieht jedoch kein besorgniserregendes Nachwuchsproblem für die deutsche Sprache, da es mittlerweile immer mehr Übersetzer-Studiengänge in Deutschland gibt.

Angesichts der Finanz- und Wirtschaftskrise werden insbesondere Spezialisten aus dem Bereich Wirtschaft und Finanzen gesucht. Das Einstiegsgehalt beläuft sich auf 4200 Euro (netto). Das überschreitet natürlich den Standard in diesem Beruf. Bereits im 18. Jahrhundert wurde den Übersetzern allerdings vorgeworfen, sie verdienen zu viel. Lessing sagte Folgendes: „Unsere Übersetzer verstehen selten die Sprache; sie wollen sie erst verstehen (lernen); sie übersetzen, [um] sich zu üben, und sind klug genug, sich ihre Übungen bezahlen zu lassen.“

Vor dem Hintergrund, dass Übersetzer über alle möglichen Themen übersetzen müssen, von Energieverfahrenstechnik über Tiermedizin bis hin zur Reinigung der Kanalisation, sei die Frage, ob es der Wahrheit entspricht, was Lessing seinerzeit gesagt hat, mal dahin gestellt.

Zu diesem Thema hat u.a. der Soester Anzeiger einen längeren Artikel veröffentlicht.

[Text: Jessica Antosik. Quelle: Soester Anzeiger, 02.08.2010. Bild: EU.]

BDÜ ruft zur Teilnahme an Honorarumfrage auf

BDÜDer Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer (BDÜ) ruft alle in Deutschland lebenden Übersetzer und Dolmetscher auf, an der jetzt gestarteten Honorarumfrage 2010 teilzunehmen. Damit sind ausdrücklich auch die Mitglieder anderer Verbände sowie die nicht organisierten Kolleginnen und Kollegen gemeint. In einem Rundschreiben an die BDÜ-Mitglieder schreibt BDÜ-Vizepräsidentin Alice Rollny:

Seit 2008 führt der BDÜ jährlich eine Erhebung der im Vorjahr von Sprachmittlern mit Sitz in Deutschland erzielten Honorare für Dolmetsch- und Übersetzungsleistungen durch. Teilnehmen können alle Anbieter von Übersetzungs- und Dolmetschleistungen mit Sitz in Deutschland.

Auf Grundlage der erhobenen Daten wird im Rahmen der kartellrechtlichen Vorgaben ein jährlicher “Honorarspiegel” veröffentlicht, der die Honorarsituation für in Deutschland erbrachte Sprachmittlerleistungen widerspiegelt.

Bei den in diesem Honorarspiegel angegebenen Honoraren handelt es sich nicht um Honorarempfehlungen, sondern um eine Zusammenstellung marktüblicher Honorare für Dolmetsch- und Übersetzungsleistungen.

Die Ergebnisse der kürzlich von einem unabhängigen Marktforschungsinstitut im Auftrag des Bundesjustizministeriums erstellten Marktstudie zur außergerichtlichen Vergütung von Sachverständigen sowie Dolmetschern und Übersetzern bestätigen indirekt auch, dass die im Honorarspiegel des BDÜ angegebenen Werte durchaus belastbar sind.

Die letztjährige Ausgabe des Honorarspiegels wurde von der BDÜ Service GmbH über die Mitgliedschaft des BDÜ hinaus bisher an ca. 550 Freiberufler, Industrie- und Wirtschaftsunternehmen sowie Übersetzungsunternehmen verkauft. In den letzten beiden Jahren hat sich der Honorarspiegel schon fast zu einer “Institution” entwickelt - das zeigt die große Anzahl von Bestellungen, die jeweils unmittelbar zum Jahresanfang eingingen.

Zusammen mit den im Honorarspiegel enthaltenen Erläuterungen zur Honorarkalkulation gibt der Honorarspiegel Hilfe und Anleitung für die Kalkulation der eigenen Honorare. Auftraggebern macht er verständlich, wie Übersetzer und Dolmetscher kalkulieren. In diesem Sinne wurde der letztjährige Honorarspiegel von vielen Kollegen bei der Kalkulation der eigenen Honorare und in Honorarverhandlungen mit Auftraggebern als hilfreich empfunden.

Wir haben uns bemüht, einen kurzen Online-Fragebogen zu erstellen, der tatsächlich in 10 - 15 Minuten beantwortet werden kann. Sämtliche Daten werden anonym erhoben, persönliche Daten werden nicht erfasst.

Die Online-Umfrage wird in diesem Jahr vom 03. - 30. Juni 2010 durchgeführt, die Ergebnisse erscheinen auch in diesem Jahr wieder als Broschüre. Die BDÜ Service GmbH hat uns mitgeteilt, dass sie in diesem Jahr den Honorarspiegel zum Jahresende kostenlos als Werbegeschenk der BDÜ Service GmbH an alle BDÜ-Mitglieder versenden wird!

André LindemannWir bitten Sie, sich an dieser Umfrage so zahlreich wie möglich zu beteiligen, damit auch in diesem Jahr wieder aussagekräftige Ergebnisse zustande kommen!

Hier geht’s direkt zur Honorarumfrage: www.honorarumfrage.bdue.de

BDÜ-Vizepräsident André Lindemann (Bild) weist zusätzlich auf Folgendes hin: “Sämtliche Daten werden anonym erhoben, persönliche Daten werden nicht erfasst. Um die Anonymität der Umfrage auch bei in Deutschland seltener vertretenen Sprachen zu gewährleisten, werden die Daten nur für Deutschland insgesamt, nicht für einzelne Länder/Regionen erhoben.”

[Textzusammenstellung: Richard Schneider. Quelle: Rundschreiben BDÜ, 2010-06-04. Nachricht von André Lindemann auf Xing, 2010-06-04. Bild: BDÜ, Lindemann.]

EU-Übersetzer wollen mehr Geld. BILD fordert: “Stoppt die Gier!”

Justus-Lipsius-GebäudeMit einem Kompromiss endete ein seit Wochen erbittert geführter Streit über die jährliche Gehaltserhöhung der EU-Beamten, zu denen auch Tausende von Dolmetschern und Übersetzern gehören. Statt der ursprünglich geforderten 3,7 Prozent müssen sich die Staatsdiener nun mit 1,85 Prozent mehr Geld begnügen.

Im Rahmen der Auseinandersetzungen war es am 17. Dezember 2009 zu einem Streik gekommen. Ein Großteil der 3.200 Beschäftigten des Brüsseler EU-Ministerrats erschien nicht zur Arbeit. Der Tagesspiegel schreibt: „Die Flure im Justus-Lipsius-Gebäude [Bild] wirkten wie ausgestorben. Sekretärinnen, Übersetzerinnen und viele andere, die den europäischen Betrieb sonst am Laufen halten, blieben einfach weg.“

Die Gewerkschaft Fédération de la Fonction Publique Européenne (FFPE), forderte für die 42.000 Beschäftigten der EU-Behörden 3,7 Prozent mehr Gehalt – rückwirkend zum 1. Juli 2009. Denn die realen Gehälter seien seit 2004 um 3,9 Prozent gefallen.

2004 war festgelegt worden, dass sich die Gehälter an der durchschnittlichen Beamtenbesoldung in acht westeuropäischen Staaten und an den Lebenshaltungskosten in Brüssel zu orientieren haben. Steigen diese Vergleichswerte, steigen automatisch auch die Bezüge der EU-Beamten. So war es jedenfalls in den vergangenen Jahren.

Angesichts der Weltwirtschaftskrise und leerer Staatskassen wollte diesmal jedoch ein gutes Dutzend der europäischen Mitgliedstaaten, darunter Deutschland, die jährliche Gehaltserhöhung nicht mehr widerspruchslos durchwinken.

Dabei konnten sich die Mitgliedstaaten der Unterstützung durch die Öffentlichkeit sicher sein. Die BILD-Zeitung titelte: „Stoppt die Gier-Beamten der EU! Sie kassieren bis zu 22.000 Euro im Monat. Viele zahlen nur 48 Euro Steuern im Monat. Sie wollen noch mehr Geld.“ Und weiter:

Jetzt kommt raus: Die Eurokraten kassieren doppelt so viel wie deutsche Beamte und zahlen deutlich weniger Steuern. […] Schon das niedrigste EU-Grundgehalt eines technischen Assistenten (verheiratet, zwei Kinder) liegt bei 3714 Euro. Dazu kommen 594 Euro/Monat Auslandszuschlag. Gesamt: 4308 Euro. Darauf zahlt der EU-Beamte nur 48 Euro Steuern in die EU-Kasse und 353 Euro Sozialbeiträge. Netto: 3907 Euro!

Die Nettomonatsbezüge reichen, aufgeteilt in 16 Besoldungsgruppen, von 3.907 Euro bis 15.574 Euro. (Zum Vergleich: Ein deutscher Bundeskanzler erhält rund 20.000 Euro pro Monat.)

Die Dolmetscher und Übersetzer der EU-Institutionen liegen im Mittelfeld dieser Besoldungsspanne. Der Nachrichtenkanal N24 berichtet: „Wer als Nachwuchs-Dolmetscher in den Dienst der Kommission tritt, bekommt nach bisherigen Zahlen ein Grundgehalt von 4190 Euro. In den meisten Fällen kommt eine Auslandszulage von 16 Prozent hinzu, mit der das Gehalt auf 4860 Euro steigt.“

Ian AndersenIan Andersen (Bild), Chef der 650 Dolmetscher der EU-Kommission, erklärte bereits 2003 in einem Zeitungsinterview, dass ein Dolmetscher nach zehn Dienstjahren ungefähr das Doppelte des Einstiegsgehalts von rund 4.000 Euro verdiene, also damals rund 8.000 Euro. Spitzenleute erhielten bis zu 12.000 Euro monatlich. Zu dieser Grundbesoldung kommen noch diverse Zulagen (Ausland, Kinder, Gesundheit) hinzu. Ebenfalls zu berücksichtigen ist die sichere und nicht knapp bemessene Altersversorgung, zu der die verbeamteten Übersetzer und Dolmetscher in den Jahren ihrer Berufstätigkeit keinen Cent beitragen müssen.

[Text: Richard Schneider. Quelle: Tagesspiegel, 2009-12-18; N24, 2009-12-18; Bild, 2010-01-06; Märkische Allgemeine, 2003-10-14. Bild: EU.]

BDÜ-Umfrage: Die Auftragslage ist ernst, aber nicht hoffnungslos

BDÜDer Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer e. V. (BDÜ) präsentiert auf seiner Website die ersten Ergebnisse der Honorarumfrage für das Jahr 2008. Die Teilnehmer konnten diesmal vier zusätzliche Fragen zur Auftragslage beantworten, die Rückschlüsse auf die aktuelle wirtschaftliche Lage von Dolmetschern und Übersetzern zulassen. Teilgenommen hatten 1.139 Kolleginnen und Kollegen, die bis auf wenige Ausnahmen Mitglied in einem Berufsverband sind.

Auf die Frage nach der momentanen wirtschaftlichen Lage schätzten 55,2 Prozent der Umfrageteilnehmer ihre Lage als sehr gut bis befriedigend ein. Diese Zufriedenheit ist unabhängig von den verschiedenen Kundengruppen festzustellen, für die ein Dolmetscher oder Übersetzer tätig ist.

Bei fast der Hälfte der Befragten hat sich aber im Vergleich zum Vorjahr die Auftragslage im 1. Quartal 2009 gegenüber dem 1. Quartal 2008 eher verschlechtert. Dies ist alarmierend, denn innerhalb der aktuellen Honorarumfrage, die Angaben für das Jahr 2008 abfragt, haben 41,5 Prozent der Umfrageteilnehmer einen Jahresumsatz unter 30.000 Euro angegeben. Wenn dieser Umsatz nun noch weiter gesunken ist, lässt dies darauf schließen, dass sich viele freiberuflich tätige Dolmetscher und Übersetzer in einer existenzbedrohenden wirtschaftlichen Lage befinden.

Gefragt nach den Erwartungen für das 2. Halbjahr 2009 ist ein leichter Optimismus festzustellen. 32 Prozent der Kollegen setzen auf eine Erholung der Wirtschaft und damit auf eine Verbesserung der Umsatzzahlen. Etwa 40 Prozent der Kollegen glauben, dass die Situation unverändert bleiben wird.

Wie schon einleitend im Honorarspiegel 2007 festgestellt, braucht eine Volkswirtschaft wie die deutsche, die zu einem erheblichen Teil vom Export hochwertiger Güter und Know-how lebt und auf die Qualität ihrer internationalen Kommunikation angewiesen ist, professionelle Sprachmittler. Vergütungsbedingungen, die Dolmetschern oder Übersetzern keine Existenz sichern können und qualifizierte Kräfte in andere Berufsfelder abwandern lassen, kann sich die deutsche Wirtschaft nicht leisten.

Aus volkswirtschaftlicher Sicht sollten daher gerade auch in Krisenzeiten Aufträge an qualifizierte Dolmetscher und Übersetzer zu angemessenen Honoraren vergeben werden. Nur so stehen bei der erwarteten Erholung der Wirtschaft auch sofort die erfahrenen Kräfte für die notwendigen Dolmetsch- und Übersetzungsdienstleistungen zur Verfügung.

Eine detaillierte Auswertung der Antworten auf die vier Fragen zur wirtschaftlichen Lage (Stand: Juni 2009) samt grafischer Aufbereitung finden Sie auf der BDÜ-Website.

Der Honorarspiegel 2008, also der eigentliche Gegenstand der Umfrage, darf aus kartellrechtlichen Gründen erst mit erheblicher Verzögerung veröffentlicht werden. Er erscheint in gedruckter Form Ende 2009. Den Honorarspiegel 2007 können Sie unter www.bdue.de im Menü “Publikationen” bestellen.

[Text: BDÜ. Quelle: Mitteilung des BDÜ-Bundesvorstands, 2009-08-03. Bild: BDÜ.]

BDÜ startet neue Honorarumfrage

Der BDÜ veröffentlicht jährlich einen Honorarspiegel für Übersetzungs- und Dolmetschleistungen, der auf einer Online-Befragung der Branche basiert. Die diesjährige Umfrage wird vom 01.06. bis 30.06.2009 durchgeführt. Alle Anbieter von Übersetzungs- und Dolmetschleistungen mit Sitz in Deutschland sind eingeladen, an der Umfrage teilzunehmen. Die Beantwortung der Fragen wird maximal 10 Minuten in Anspruch nehmen.

Die abgefragten Daten beziehen sich jeweils auf das Vorjahr. Erweitert wurde die Umfrage dieses Jahr um die Fragen zur Abrechnung nach Normseiten, zu Organisationshonoraren von Dolmetschern und zu Preisstaffelungen bei Übersetzungen mit TM-Tools. Aktuell hinzugefügt wurden auch Fragen zu den Auswirkungen der Wirtschaftskrise.

Der in der Reihe “BDÜ aktuell” erscheinende Honorarspiegel für Übersetzungs- und Dolmetschleistungen ist übersichtlich nach Branchen und Sprachen untergliedert und bietet eine Fülle hilfreicher Informationen sowohl für Übersetzer und Dolmetscher wie auch für Kunden. Er schließt eine seit Jahren bestehende Nachfragelücke, wie die Verkaufszahlen der vergangenen Monate bestätigt haben. Den neuen Honorarspiegel können Interessenten im 4. Quartal 2009 bei der BDÜ Service GmbH bestellen.

Damit auch der neue Honorarspiegel wieder ein Erfolg wird, freut sich der BDÜ über Ihre Teilnahme an der Umfrage unter www.bdue.de/umfrage.

[Text: Alice Rollny. Quelle: Mitteilung BDÜ, 2009.06-15. Bild: BDÜ.]